Fragen und Antworten zur Zukunft der Landesbank Baden-Württemberg

Veröffentlicht in Landespolitik

Dr. Nils Schmid MdL und Dr. Horst Glück MdL von der SPD-Landtagsfraktion beantworten die Fragen:
- Was ist die LBBW?
- Welche Aufgabe hat die LBBW?
- Wie gut steht die LBBW da?
- Welche Auswirkungen hat die Finanzmarktkrise auf die Realwirtschaft?
- Warum soll bei der LBBW überhaupt neues Eigenkapital eingelegt werden?
- Warum soll der LBBW aus eigener Kraft und nicht über den Bundesschirm geholfen werden?
- Soll die gestärkte LBBW nun schnell mit anderen Landesbanken fusionieren?

Was ist die LBBW?
Die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) ist mittlerweile die größte öffentlich- rechtliche Landesbank in Deutschland. Sie befindet sich im Eigentum des Landes Baden- Württemberg (ca. 40%), den Sparkassen von Baden-Württemberg (ca. 35%) und Rhein¬land-Pfalz (ca.5%) sowie der Stadt Stuttgart (ca.20%). Sie ist sowohl das Zentralinstitut für die Sparkassen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz als auch über die Tochter BW-Bank eine normale Geschäftsbank. Für Stuttgart übernimmt sie außerdem die Funktion einer Stadtsparkasse. Sie hat derzeit ein Bilanzvolumen von rd. 500 Mrd. Euro und ca. 12.000 Beschäftigte.

Welche Aufgabe hat die LBBW?

Die LBBW hat als öffentlich-rechtliche Anstalt wie auch die Sparkassen neben den üblichen Geschäften einer normalen Universalbank zusätzlich einen besonderen gesetzlichen öffentlichen Auftrag. Dazu gehört auch die Finanzierung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft. Gerade in der jetzigen Finanzmarktkrise ist es besonders wichtig, dass eine Kreditklemme für die Wirtschaft vermieden wird. Die LBBW und die Sparkassen sollen deshalb ein besonders Augenmerk darauf richten, gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein ausreichendes Angebot an Liquidität zur Verfügung zu stellen.

Wie gut steht die LBBW da?
Nahezu alle überregional und international tätigen Banken haben durch die dramatische Finanzmarktkrise erhebliche Verluste zu verzeichnen. Dies gilt für private wie für öffentliche Banken gleichermaßen. Im Vergleich der großen Banken in Deutschland hat sich die LBBW dabei nach derzeitigem Stand zwar immer noch vergleichsweise gut behauptet, insbesondere auch im Vergleich mit den anderen Landesbanken, trotzdem wird die LBBW aller Voraussicht nach in diesem Jahr zum ersten Mal seit ihrer Gründung Verluste machen. Die Informationspolitik seitens der LBBW muss dabei kritisiert werden. Die Verluste der Landesbank wurden immer nur scheibchenweise eingeräumt. Eine frühzeitige offensive Information, sobald die Risiken offenbar wurden, hätte der Bank vieles an negativen Spekulationen und Mutmaßungen erspart. Eine solche Vorgehensweise hätte auch deutlich gemacht, dass die Verluste und Risikopositionen der LBBW in den Qualitäten und in der Dimension nicht vergleichbar sind mit der weitaus schlechteren Situation bei der West-LB und der Bayern-LB.

Welche Auswirkungen hat die Finanzmarktkrise auf die Realwirtschaft?

Ein Hauptübel der gegenwärtigen Finanzkrise ist, dass keine Bank der anderen mehr traut, weil keiner weiß, wer wie viel faule Kredite in den Büchern hat und in welcher wirtschaftlichen Schieflage die andere Bank sich befindet. Deshalb ist der sogenannte Interbankenhandel, der die Kreditversorgung der Banken untereinander in normalen Zeiten sicher stellt, praktisch ausgesetzt. Wenn die Banken kein Geld mehr erhalten, können sie auch kein Geld mehr verleihen und der Geldkreislauf, das Schmiermittel der so genannten Realwirtschaft, stockt und verschärft die wirtschaftliche Krise.

Warum soll bei der LBBW überhaupt neues Eigenkapital eingelegt werden?

Als Folge der Finanzkrise sind die Anforderungen für eine gute Bewertung der Bonität ei-ner Bank gestiegen. War bislang eine Eigenkapitalquote der überregional tätigen Banken von ca. 7 Prozent als ausreichend betrachtet worden, so wurde die Messlatte für eine gute Bonität auf 9 bis 10 Prozent angehoben. Deshalb standen auch die Anteilseigner der LBBW in der Verantwortung, zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit der Landesbank gegenüber den anderen Banken die Eigenkapitalquote auf die neuen internationalen Standards anzuheben.

Warum soll der LBBW aus eigener Kraft und nicht über den Bundesschirm geholfen werden?
Der Bundesschirm ist ein Finanzierungsangebot des Staates an alle Banken für zeitlich befristete Eigenkapitalhilfen und für Bürgschaften zur Kreditbeschaffung mit dem Ziel, die Banken zu stabilisieren und die Versorgung der Wirtschaft mit Geld sicher zu stellen. Im Unterschied zu den Privatbanken können bei den öffentlichen Landesbanken diese Ziele auch durch entsprechende Maßnahme der öffentlichen Träger erreicht werden. Deshalb ist die Inanspruchnahme des Bundesschirmes gegenüber einer Trägerlösung eine Frage des Abwägens von Vor- und Nachteilen.

a) Finanzwirtschaftliche Argumente für eine Eigentümerlösung
Der Bund verlangt bei einer Inanspruchnahme des Bundesfonds für die Einlage von Eigenkapital einen jährlichen Zins von 8 bis 10 Prozent und bei einer Bürgschaft eine jährliche Gebühr von mindestens 1 Prozent. Zu diesen Konditionen können auch das Land Ba¬den-Württemberg und die anderen Träger die LBBW selbst finanzieren und sich am Kapitalmarkt refinanzieren, da die öffentliche Hand derzeit Kredite zu etwa 5 Prozent erhält. Die Anteilseigner müssen aus EU-Wettbewerbsgründen der LBBW die finanziellen Mittel und die Bürgschaften zu denselben Konditionen wie der Bundesschirm geben. Daraus ergibt sich bei einer Eigentümerlösung ein möglicher erheblicher Zinsvorteil für die Anteilseigner. Bei einer Einlage von 5 Mrd. Euro bedeutet eine Zinsmarge (Habenzinsen gegen Schuldzinsen) von ca. 4 Prozent eine jährliche Risikovergütung von 200 Mio. Euro und bei einer Bürgschaft über 30 Mrd. Euro und einer Gebühr von 1 Prozent eine jährliche Risikovergütung von 300 Mio. Euro.
Das Land hat bereits vor einigen Jahren eine stille Einlage zur Stärkung des Eigenkapitals der LBBW getätigt, für die das Land seither jedes Jahr einen Zinsüberschuss erhält. Bis zur Abschaffung der Gewährträgerhaftung für die Sparkassen und Landesbanken vor wenigen Jahren durch Beschluss der EU hat die öffentliche Hand in vollem Umfang für ihre Landesbanken und Sparkassen gebürgt. Wir haben diese neue Vorgabe der EU zwar um¬gesetzt, in der Sache aber als falsch kritisiert. Eine Bürgschaft über 30 Mrd. Euro, wie sie jetzt für die LBBW in Erwägung gezogen wird, wäre nur ein Bruchteil der früheren Gewährträgerhaftung. Das eingelegte Eigenkapital mit der jährlichen Verzinsung wäre nur dann in Gefahr, wenn die LBBW liquidiert werden müsste. Selbst für den unwahrscheinlichen Fall eines Konkurses der LBBW, würde bei einer Hilfe durch den Bundesschirm der Bund den Schaden in Höhe des Landesanteils an der Bank unmittelbar dem Land anlasten. Im Finanzmarktstabilisierungsgesetz ist nämlich in § 13 (3) festgeschrieben, dass bei den Landesbanken die jeweiligen Länder für ihren Anteil vollständig haften müssen.

Fazit: Bei einer Bundeslösung würde das Land bei der Haftung für Verluste überhaupt nicht entlastet und hätte im Unterschied zu einer Landeslösung keinerlei Einnahmen aus Bürgschaften und Kapitaleinlagen. Aus diesen Gründen sprechen bereits alle finanzwirt-schaftlichen Argumente für eine Eigentümerlösung.

b) Standortpolitische Argumente für eine Eigentümerlösung
Aber auch ein zweites Argument spricht für eine Eigentümerlösung. Es besteht zwar weitgehend Einigkeit darüber, dass die bisher noch sieben Landesbanken in Deutschland auf Dauer nicht alle selbständig gehalten werden können. Die Konsolidierung im Landesbankensektor darf aber nicht einseitig zu Lasten der LBBW gehen. Die LBBW hat durch die Übernahme der Landesbank Rheinland Pfalz und der Landesbank Sachsen bereits einen erheblichen Konsolidierungsbeitrag geleistet. Die bisherigen Verluste der LBBW in diesem Jahr stammen übrigens zu rd. zwei Drittel aus diesen beiden kleinen übernommenen Landesbanken. Deshalb darf eine weitere Konzentration oder Fusion bei den Landesbanken erst dann erfolgen, wenn die Risiken und Neubewertungen aller Partner wirklich offen gelegt sind. Altlasten müssen ausgelagert werden und dürfen die LBBW nicht mehr zusätzlich belasten.

In dieser Diskussion um die weitere Konsolidierung der Landesbanken gibt es aber objektiv unterschiedliche Interessen. Die Sparkassen sehen die LBBW häufig als unliebsame Konkurrenz und wollen deshalb die Landesbanken auf möglichst wenige Sparkassenzentralinstitute reduzieren, die mög-lichst ohne eigenes Privatkundengeschäft auch in ihrer Geschäftstätigkeit deutlich schrumpfen sollen. Außerdem befürchten sie die weitere Inanspruchnahme zur Sanierung von einigen besonders schwierigen Landesbanken, wie der West-LB und der Bayern-LB. Der Bund wiederum hat keine regionalen Standortinteressen, sondern ein Interesse daran, dass die besseren und die schlechteren Landesbanken möglichst zusammengehen, damit die Bankenstruktur bereinigt und der Bund nicht mehr in Gefahr ist, für besondere Notfälle herangezogen zu werden.

Das Land Baden-Württemberg und die Stadt Stuttgart sollten aber ein vitales Standortinteresse an der LBBW haben. Die LBBW ist als einzige große Bank mit Hauptsitz im Land der Kern des Finanzplatzes Baden-Württemberg mit 12.000 Arbeitsplätzen im Kreditgewerbe. Im Verbund mit den Sparkassen ist die Landesbank eine wichtige Stütze für die Mittelstandsfinanzierung und damit auch für die wirtschaftliche Stabilität in Baden- Württemberg. Vor diesem Hintergrund darf die LBBW erst recht nicht zum Spielball einer bundesweiten Konsolidierung werden.

Fazit: Wenn der Bund aus dem Bankenfonds anstelle der Eigentümer 5 Mrd. neues Eigenkapital in die LBBW einbringen würde, dann hätten die Sparkassen zusammen mit dem Bund, die beide keine regionalen Standortinteressen vertreten, die Mehrheit an der LBBW. Auch aus diesem standortpolitischen Grund ist eine Eigentümerlösung aus unserer Sicht der bessere Weg.

Soll die gestärkte LBBW nun schnell mit anderen Landesbanken fusionieren?
In Deutschland sind derzeit noch sieben selbständige öffentlich-rechtliche Landesbanken tätig. Auf Dauer wird sich diese immer noch zu hohe Anzahl aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht halten lassen. Der Konzentrationsprozess bei den Landesbanken wird des-halb in den nächsten Jahren weiter gehen. Die LBBW hat durch die Übernahme der Landesbanken Rheinland-Pfalz und Sachsen dabei schon erhebliche Vorleistungen erbracht.

Ministerpräsident Oettinger und die Sparkassen in Baden-Württemberg wollen nach der Finanzhilfe eine schnelle Fusion der LBBW mit anderen Landesbanken, insbesondere mit der Bayern-LB, herbeiführen. Eine übereilte Fusion löst aber keine Probleme, sondern verschärft sie nur noch. Die LBBW ist durch die Übernahme der Landesbanken Rheinland- Pfalz und Sachsen noch schwer belastet. Zwei Drittel der bisherigen Verluste der LBBW in diesem Jahr stammen aus den Büchern dieser beiden Übernahmen. Die Bayern-LB und die West-LB sind ungleich größer als die beiden übernommenen kleinen Landesbanken und die Risiken deshalb noch sehr viel höher.

Vor eventuellen konkreten Fusionsgesprächen sollte deshalb auf jeden Fall abgewartet werden bis die Jahresabschlüsse der Landesbanken für 2008 vorliegen, um die notwendige Klarheit über die jeweiligen Belastungen aus der Finanzmarktkrise zu erhalten. Darüber hinaus muss vor einer möglichen Entscheidung über Fusionsgespräche auch Klarheit über das künftige gemeinsame Geschäftsmodell geschaffen werden. Während die LBBW durch das Privatkundengeschäft der BW-Bank über ein sicheres Geschäft verfügt, fehlt sowohl der Bayern-LB wie auch der West-LB dieses Standbein. Die Bayern- und die West-LB ha¬ben sich dem gegenüber besonders stark auf Kapitalmarktgeschäfte konzentriert, die sich jetzt als besonders riskant erwiesen haben. Ohne ein zukunftsfähiges Geschäftsmodell eines eventuellen Partners macht eine Fusion aus Sicht der LBBW aber keinen Sinn.

Eine übereilte Fusion der LBBW mit einer anderen Landesbank würde außerdem zu viele Kräfte in der LBBW für interne Organisationsprobleme binden. Die gerade erst durch die Finanzhilfen gestärkte LBBW muss angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Entwicklung eine aktive Rolle bei der Kreditversorgung der mittelständischen Wirtschaft in Baden- Württemberg spielen und darf nicht durch ungare Fusionsgespräche abgelenkt werden.

Dr. Nils Schmid ist stellv. Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg und zugleich ihr finanzpolitischer Sprecher.

Dr. Horst Glück ist Parlamentarischer Berater der SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg für Finanzpolitik.

 

Homepage SPD Enzkreis/Pforzheim

Aktuelle-Artikel