Veröffentlicht in Landespolitik
Eine von der Bundesregierung geplante Neuregelung bei der Krankenhausfinanzierung bedroht die Krankenhäuser in Baden-Württemberg mit Mindereinnahmen von 40 Millionen Euro. Landesgesundheitsministerin Katrin Altpeter erklärte dazu heute, dass Krankenhäuser nicht dafür bestraft werden dürfen, wenn sie sich an die vereinbarte Zahl von Operationen halten. „Baden-Württemberg darf durch die Neuregelung nicht benachteiligt werden“, so Altpeter.
Nach den Zahlen der Krankenhausgesellschaft Baden-Württembergs macht bereits heute die Hälfte der Krankenhäuser Baden-Württembergs Verlust. Laut Gesundheitsministerium bekommen Krankenhäuser in Baden-Württemberg ungefähr 57 Millionen Euro dieses Jahr über den Versorgungszuschlag. Hilde Mattheis, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, sicherte zu, dass die Auswirkungen der geplanten Neuregelung auf die Länder genau geprüft würden.
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Veröffentlicht am 02.10.2014