Rechtsextremistische Umtriebe in Pforzheim

Veröffentlicht in MdB und MdL

„Heidnischer Sturm Pforzheim“ und „Freundeskreis ‚Ein Herz für Deutschland‘“ verbieten?
Kleine Anfrage des Abg. Thomas Knapp SPD:

Ich frage die Landesregierung:

1. Auf wie viele Mitglieder schätzt die Landesregierung
a) den „Heidnischen Sturm Pforzheim“ sowie
b) den „Freundeskreis ‚Ein Herz für Deutschland‘“?

2. Werden beide Vereinigungen durch das Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet?

3. Wie schätzt die Landesregierung das Gewaltpotential ein, das durch die Mitglieder dieser beiden Vereinigungen ausgeht?

4. Welche Aktionen und Aktivitäten führten diese beiden Vereinigungen in den letzten Jahren durch?

5. Wie groß ist die Nähe der Mitglieder dieser Vereinigungen zur NPD?

6. Wurden in den letzten Jahren politisch motivierte Straftaten durch Mitglieder dieser beiden Vereinigungen verübt? Wenn ja, welcher Art?

7. Wie schätzt die Landesregierung die Chancen eines Verbotes des „Heidnischen Sturms Pforzheim“, bzw. des „Freundeskreis ‚Ein Herz für Deutschland‘“ ein?

Begründung:
Mit Erschrecken haben die Besucher des Gedenkgottesdienstes am Volkstrauertag auf dem Hauptfriedhof in Pforzheim auf die Kranzniederlegung am Ehrenmal durch den „Heidnischen Sturm Pforzheim“ reagiert. Nur dank der Besonnenheit durch Pforzheims Bürgermeister Gerd Hager, konnte ein Eklat verhindert werden. Nicht zum ersten Mal trat hierbei der „Heidnische Sturm Pforzheim“ unangenehm in Erscheinung:
Letztes Jahr, am 23.Februar, fand in Pforzheim eine Nazi-Fackelmahnwache statt. Seit 1994 veranstaltet der rechtsextremistische „Freundeskreis ‚Ein Herz für Deutschland‘“ auf dem Pforzheimer Wartberg ein Fackelgedenken zur Erinnerung an die Zerstörung der Stadt am 23. Februar 1945. Rund ein Dutzend Mitglieder des "Heidnischen Sturms Pforzheim", die schon im Vorfeld durch Flugblattverteilaktionen auf sich aufmerksam gemacht hatten, verstießen nach Polizeiangaben durch uniformiertes und bewaffnetes Auftreten gegen versammlungsrechtliche Vorschriften und wurden festgenommen.

 

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