Vermüllung durch Schnellrestaurantketten

Veröffentlicht in MdB und MdL

Thomas Knapp MdL stellt Kleine Anfrage
Wer hat sich nicht schon darüber geärgert - über den scheinbar ständig wachsenden Müllberg auf öffentlichen Plätzen? Oder aber in den Straßengräben entlang der Zufahrtstraßen (zu meist) amerikanischen Schnellrestaurantketten? Auch Thomas Knapp MdL geht es so. „Bei meinen Radtouren ist mir das schon oft aufgefallen. In den Straßengräben und - manchmal sogar mitten auf der Straße – überall liegen Hamburger-Verpackungen und leere Pommestüten rum!“

Dies sollte nun möglichst schnell geändert werden. Thomas Knapp hat dazu Ende Oktober eine Kleine Anfrage in den Landtag eingebracht. Er wollte unter anderem wissen ob es möglich sei, Betreiber von Schnellrestaurantketten, beispielsweise mit einer erhöhten Müllgebühr, zu belasten. Mittlerweile ist die ernüchternde Antwort aus Stuttgart im Bürgerbüro des Mühlacker Landtagsabgeordneten eingetroffen. Die Landesregierung sieht keine Möglichkeiten etwas zu tun. Im Gegenteil. „Soweit Verpackungsabfälle aus Schnellrestaurantketten außerhalb eines Restaurants anfallen, obliegt die abfallrechtliche Entsorgungsverpflichtung – innerhalb des bebauten Gebiets – dem jeweiligen Abfallbesitzer“, heißt es in dem Schreiben auf Knapps Kleine Anfrage. „Im Klartext bedeutet das nichts anderes als eine Umkehr des Verursacherprinzips“, stellt Thomas Knapp fest. Es könne doch wohl nicht sein, so der SPD-Landtagsabgeordnete, dass die Anwohner, in deren Garten leere Getränkebecher und Hamburgerverpackungen geworfen wurden, am Ende diejenigen sein sollen, die den Abfall auch noch zu entsorgen haben. „Es sei grundsätzlich nicht möglich, Inhaber von Schnellrestaurantketten durch Polizeiverordnungen oder –verfügungen zu verpflichten, außerhalb ihres Betriebsgeländes weggeworfene Getränkebecher, Verpackungen von Hamburgern und Pommes Frites sowie anderen Verpackungsmüll zu entsorgen“ heißt es im Antwortschreiben aus dem Umweltministerium.

Kommunale Verpackungssteuer nicht möglich

Auch eine „kommunale Verpackungssteuer“ auf nicht wieder verwertbare Verpackungen scheidet nach Aussage der Landesregierung aus. Ein Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 1998 habe eine derartige Regelung als „den bundesrechtlichen Vorgaben des Abfallrechts zuwider laufend“ verworfen. Einzig Absprachen, die Gemeinden mit den Betreibern von Schnellrestaurants im Hinblick auf das Einsammeln von Verpackungsabfällen im näheren Umfeld dieser Restaurants treffen könnten, seine mögliche erfolgversprechende Lösungsansätze. Thomas Knapp appelliert daher an die Betreiber von Schnellrestaurantketten in Pforzheim und im Enzkreis, dafür zu sorgen, dass im näheren Umkreis eines jeden Restaurants, bzw. auf den dazu hinführenden Zufahrtsstraßen, regelmäßig der Müll eingesammelt und entsorgt wird. Ansonsten, so der SPD-Landtagsabgeordnete, müsse der Gesetzgeber über eine deutliche Verschärfung der gesetzlichen Regelungen nachdenken. „Der jetzige Zustand ist ärgerlich und auf die Dauer nicht akzeptabel“, findet Knapp.

Timo Steinhilper

 

Homepage SPD Enzkreis/Pforzheim

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